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Viertakter Matrose

 Anmeldedatum: 28.04.2015 Beiträge: 3
Wohnort: Hessen
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NO:0 Verfasst am: Mi 20 Mai, 2015 21:12 Titel: ABE für Wiking Trailer |
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Hallo Zusammen,
Ich bin erst seit kurzem dabei, da ich vor einigen Wochen ein Meteor erworben habe und habe direkt ein Problem/Anliegen.
Ich wollte heute meinen Anhänger ummelden, doch leider habe ich nur die Zulassungsbescheinigung Teil 1, ein gültiges TÜV Gutachten (Trailer ist derzeit angemeldet), den Kaufvertrag und einen Ausdruck der technischen Daten des Ordnungsamtes.
Die Zulassungsstelle will den Anhänger allerdings nicht ummelden, da die ABE fehlt. Hat von Euch möglicherweise jemand eine ABE für folgenden Trailer:
Hersteller: Wiking-Hofgeismar
Fahrzeugtyp: 1000
Baujahr: 1989
ZGg: 1000kg
Ich habe den Verkäufer bereits gebeten, bei seiner Zulassungsstelle (anderes Bundesland) einmal nachzufragen, ob sie helfen können, da der Trailer aktuell ja zugelassen ist, aber falls hier jemand helfen könnte, wäre das super.
Vielen Dank vorab!
Christian |
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wikinger83 Maat


 Anmeldedatum: 24.08.2011 Beiträge: 91
Wohnort: Puderbach
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NO:1 Verfasst am: Mi 20 Mai, 2015 23:04 Titel: |
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Hallo Christian,
habe den gleichen Trailer. Schicke ich dir morgen als Kopie zu.
Gruß Christoph _________________ Gruß Christoph |
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Viertakter Matrose

 Anmeldedatum: 28.04.2015 Beiträge: 3
Wohnort: Hessen
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NO:2 Verfasst am: Mi 20 Mai, 2015 23:13 Titel: |
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Wow Christoph, das wäre echt der Hammer! Vielen Dank bereits vorab.  |
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ad-mh Bootsmann


 Anmeldedatum: 06.05.2015 Beiträge: 102
Wohnort: Mülheim an der Ruhr
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Viertakter Matrose

 Anmeldedatum: 28.04.2015 Beiträge: 3
Wohnort: Hessen
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NO:4 Verfasst am: Fr 22 Mai, 2015 16:11 Titel: |
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Ich war heute nochmal auf der Zulassungsstelle, nachdem ich mit dem Kraftfahrtbundesamt telefoniert habe. Mein Trailer wurde offenbar damals über eine Einzelabnahme in den Verkehr gebracht (EBE statt ABE), sodass keine ABE existiert. Das Gutachten, das zur EBE geführt hat und die EBE selbst braucht man allerdings laut KBA nicht für die Ummeldung - die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist angeblich das einzig zwingend erforderliche Dokument für die Ummeldung.
Nachdem ich mich dann durch die Paragraphen gewühlt habe und den Sachbearbeiter auf der Zulassungsstelle aufgeklärt habe, hat er mir den Hänger umgemeldet und ich habe nun ein neues Schild und einen neuen "Fahrzeugschein".
Dass man sich allerdings als "Kunde" erst durch die Gesetze und von Pontius zu Pilatus wühlen muss, um der Zulassungsstelle klar zu machen, dass man im Recht ist, finde ich nicht besonders berauschend.
Vielen Dank jedoch für Eure Unterstützung, besonders an Christoph! |
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wikinger83 Maat


 Anmeldedatum: 24.08.2011 Beiträge: 91
Wohnort: Puderbach
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NO:5 Verfasst am: Sa 23 Mai, 2015 20:39 Titel: |
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Mach dir nichts draus. Ich hatte meinen Trailer bei der Zulassung freiwillig versichert. Habe die Versicherung aber nach einem Jahr gekündigt, da ich nie rangiere ohne den Trailer abgekuppelt zu haben.
Seit dem habe ich schon zwei mal eine Zwangsabmeldung plus Verwarnungsgeld bekommen, da angeblich kein Versicherungsschutz besteht. Da durfte ich auch immer auf die Gesetzeslage verweisen und erklären, dass Hänger für Sportboote von der Versicherungspflicht befreit sind. Wurde auch immer zurückgenommen, aber lächerlich ist das schon. _________________ Gruß Christoph |
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