hans Admiral


 Anmeldedatum: 23.11.2006 Beiträge: 3884
Wohnort: Deutschland -AC-Walheim
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NO:0 Verfasst am: So 16 Nov, 2014 09:07 Titel: Urteil Bootsunfall vom Main rechtskräftig |
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Was geschah:
Pfingstsonntag 2013 starben zwei Menschen bei einem Zusammenstoss zwischen Motorboot und Güterschiff. Eine 22-Jährige und ein 25-Jähriger wurden über Bord geschleudert; ihre Leichen wurden erst eine Woche später gefunden. Der Bootsführer überlebte.
Während des Prozesses kam Angeberei, Alkohol und hohe nicht angepasste Geschwindigkeit zur Sprache. Ein Sachverständiger und zahlreiche Zeugen kamen zu Wort.. Ein Zeuge soll zur Aussage gebracht haben: "Der Angeklagte sei ihm wegen seiner großspurigen Art unsympathisch, er halte ihn für einen »Blender«."
Urteil:
Der angeklagte Bootsführer wurde wegen fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten ohne Bewährung verurteilt..
Fazit: Zwei Tote und ein Bootsführer der für zwei Jahre und drei Monate in den Hafen "Justizvollzugsanstalt" für ein bißchen Spaß und Action einfährt. Wenn man die Pressemitteilungen im Bezug auf den Prozess verfolgt, ist erstaulich was da so alles aufs "Tablet" kommt. Sachverständige, Polizisten und andere sachkundige Bootsfahrer sollten Ihren Sachverstand zum Thema "Risiko und Sicherheit beim Bootsfahren" während der Verhandlung vortragen.
Aber die zwei Jahre bringen leider die zwei Tote nicht wieder zurück. _________________ Warum fahre ich kein Schlauchboot mehr ? ! Weil man muss bei denen alle paar Jahre einen größeren Motor dran machen, damit es überhaupt noch fährt. :-) |
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